Mit Leo XIV., Bischof von Rom, der Titel des Primas von Italien taucht wieder auf
MIT LEO XIV, BISCHOF VON ROM, Der Titel des italienischen Primaten taucht wieder auf
Diese Definition, blieb in offiziellen Texten lange stumm, wird nun in der Stimme des Papstes als Orientierungszeichen für die Kirche und für Italien wieder lebendig. Nach Jahren überwiegend universeller Interpretationen des Papsttums, Leo XIV. wollte die ursprüngliche Dimension seines Amtes erneuern: der Papst ist Bischof von Rom und, dafür, Führer und Vater der Kirchen Italiens.
– Kirchliche aktuelle Ereignisse –

Autor
Teodoro Beccia
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Unter den Worten des Papstes Leo XIV in seiner jüngsten Rede im Quirinale, der 14 letzten Oktober, Eine davon war besonders von theologischer Kraft und historischer Intensität geprägt: „Als Bischof von Rom und Primas von Italien“.
Diese Definition, blieb in offiziellen Texten lange stumm, wird nun in der Stimme des Papstes als Orientierungszeichen für die Kirche und für Italien wieder lebendig. Nach Jahren überwiegend universeller Interpretationen des Papsttums, Leo XIV. wollte die ursprüngliche Dimension seines Amtes erneuern: der Papst ist Bischof von Rom und, dafür, Führer und Vater der Kirchen Italiens.
Der Titel Primas von Italien drückt die ekklesiologische Wahrheit aus, die die Universalkirche mit ihren konkreten Wurzeln verbindet, den Primat Petri auf die sakramentale Quelle und die Gemeinschaft der Ortskirchen zurückführen (vgl.. Das Licht, 22; Der ewige Hirte, Kappe. (II)). In der Vision des Zweiten Vatikanischen Konzils, Die Petrusfunktion ist niemals von der bischöflichen und kollegialen Dimension getrennt: der Bischof von Rom, als Nachfolger von Peter, übt eine Präsidentschaft der Nächstenliebe und Einheit aus (Das Licht, 23), die ihre Wurzeln in ihrem eigenen Bischofssitz hat. In diesem Sinne,, Der Titel Primas von Italien stellt kein rechtliches Privileg dar, sondern ein theologisches und kirchliches Zeichen, das die enge Verbindung zwischen dem universellen Primat des Papstes von Rom und seiner Vaterschaft über die Kirchen Italiens zum Ausdruck bringt. Wie uns der heilige Johannes Paul II. erinnert, Das Amt des Bischofs von Rom „steht im Dienst der Einheit des Glaubens und der Gemeinschaft der Kirche“ (Für ein;, 94), und gerade aus dieser Gemeinschaft erwächst die nationale und lokale Dimension seines pastoralen Anliegens.
In der katholischen Hierarchie der lateinischen Kirche, zu Beginn des zweiten Jahrtausends, Auch Primatenbischöfe sind vorgesehen, Prälaten, die mit diesem Titel – nur Ehrentitel – die ältesten und wichtigsten Diözesen von Staaten oder Territorien leiten, ohne jegliches Vorrecht (vgl.. Päpstliches Jahrbuch, ed. 2024). Der Bischof von Rom ist der Primas von Italien: alter Titel, Im Laufe der Jahrhunderte umgesetzt und auch heute noch in Kraft, allerdings mit unterschiedlichen Vorrechten, die sich im Laufe der Zeit ergeben haben.
Im Laufe der Jahrhunderte Andere Bischöfe auf der Halbinsel trugen den Ehrentitel eines Primas: Der Erzbischof von Pisa behält den Titel eines Primas der Inseln Korsika und Sardinien, Der Erzbischof von Cagliari trägt den Titel eines Primas von Sardinien, Der Erzbischof von Palermo behält den Titel eines Primas von Sizilien, und der Erzbischof von Salerno als Primas des Königreichs Neapel (vgl.. Päpstliches Jahrbuch, Sez. „Metropolitan- und Primatenhauptquartier“).
Der mit dem Begriff Italien bezeichnete territoriale Geltungsbereich war vielfältig: aus den Vorstädten Italiens der ersten christlichen Jahrhunderte, ins gotische und lombardische Italien, bis zum Königreich Italien Eingliederung in das Römisch-Deutsche Reich, Im Wesentlichen bestehend aus Norditalien und dem Kirchenstaat. Dieser Vorrang betraf nicht die Gebiete des ehemaligen Patriarchats von Aquileia, noch die Gebiete, die Teil davon sind Germanisches Königreich — das aktuelle Trentino-Südtirol, Triest und Istrien —, gehörte später zum Kaiserreich Österreich. Heute wird der Vorrang Italiens auf einem Territorium umgesetzt, das dem der Italienischen Republik entspricht, der Republik San Marino und des Staates Vatikanstadt (vgl.. Päpstliches Jahrbuch, ed. 2024, Sez. „Urhauptquartiere und Territorien“).
Der Begriff „Italien“ galt für die kirchliche Gerichtsbarkeit Es hatte nie einen politischen Wert, aber eine überaus pastorale und symbolische Bedeutung, verbunden mit der einigenden Funktion des Bischofs von Rom als Zentrum der Gemeinschaft zwischen den Teilkirchen der Halbinsel. Seit der Spätantike, in der Tat, der Suburbicaria regio bezeichnete das Gebiet, das, nach altem Brauch, erkannte die direkte Abhängigkeit vom Römischen Stuhl an (vgl.. Päpstliches Buch, vol. ich, ed. Duchesne). Im Laufe der Jahrhunderte, während sich zivile Wahlkreise und staatliche Strukturen verändern, die spirituelle Dimension des Primats ist konstant geblieben, als Ausdruck der kirchlichen Einheit und der apostolischen Tradition der Halbinsel.
In den zweitausend Jahren des Christentums, Die Menschen auf der Halbinsel und das Episkopat selbst haben ständig auf den Römischen Stuhl geschaut, sowohl im kirchlichen als auch im zivilen Bereich. Im 452 der Bischof von Rom, Leone I, auf Wunsch von Kaiser Valentinian III, Er war Teil der Botschaft, die nach Norditalien reiste, um den Hunnenkönig Attila zu treffen, um ihn von seinem Vormarsch nach Rom abzubringen (vgl.. Prosper d'Aquitania, Chronik, bis zu einem Jahr 452).
Sie sind die Päpste von Rom, die, die Jahrhunderte, unterstützen die Kommunen gegen die kaiserlichen Mächte: Die Welfenpartei – und insbesondere Karl von Anjou – wird zum Instrument der päpstlichen Macht auf der gesamten Halbinsel. Der römische Pontifex wird als Freund der Gemeinden auftreten, der Beschützer der italienischen Freiheiten, Beitrag zur Auflösung der eigentlichen Idee eines Imperiums, das als Inhaber der vollständigen Souveränität verstanden wird, zugunsten einer umfassenden und vielfältigen Souveränität.
Das Konzept der Zuständigkeit wird Bartolo da Sassoferrato klar zum Ausdruck bringen (1313-1357): es wird nicht nur als verstanden die Macht, das Gesetz zu sagen, aber vor allem als der Komplex von Befugnissen, die für die Leitung eines Systems notwendig sind, das nicht zentral in den Händen einer einzelnen Person oder Körperschaft liegt (vgl.. Bartolo von Saxoferrato, Abhandlung über die Gerichtsbarkeit, in Alles funktioniert, New York, 1588, vol. IX). In dieser pluralistischen Rechtsauffassung, Der Apostolische Stuhl verkörpert das Prinzip des Gleichgewichts und der Gerechtigkeit zwischen den vielfältigen Formen der Souveränität, die sich auf der Halbinsel entwickeln, stellt sich als Garant für die Ordnung und Freiheit der christlichen Gemeinschaften dar.
Auch im 19. Jahrhundert, Vincenzo Gioberti schlug das Neo-Guelfen-Ideal und eine Konföderation italienischer Staaten unter der Präsidentschaft des römischen Pontifex vor, Er skizzierte eine Vision, in der die geistliche Autorität des Papstes als Prinzip der moralischen und politischen Einheit der Halbinsel hätte fungieren sollen (vgl.. v. Gioberti, Vom moralischen und bürgerlichen Primat der Italienerich, Brüssel 1843, lib. (II), Kappe. 5). Im Einklang, Auch Antonio Rosmini erkannte den Apostolischen Stuhl als Grundlage der christlichen politischen Ordnung an, Dabei wird zwischen geistiger Macht und weltlicher Macht unterschieden, in einer Perspektive, die darauf abzielte, den Bruch zwischen Kirche und Nation zu heilen (vgl.. An. Rosmini, Die fünf Wunden der heiligen Kirche, Lugano 1848, Teil II, Kappe. 1).
Der Titel Primas von Italien, in der Moderne, er bezog sich also auf den Bischof von Rom, Herrscher eines riesigen Territoriums und Oberhaupt eines weitläufigen Staates, wie andere, auf der Halbinsel. Das Territorium des Primats, infolge, es wurde nicht mit dem eines einzelnen Staates identifiziert, aber es überschnitt sich mit der Pluralität der politischen Gerichtsbarkeiten der Zeit. Wenn er Konkordat von Worms (1122) hatte den Päpsten von Rom die Befugnis zugeschrieben, die Ernennung von Bischöfen zu bestätigen, in Italien – oder besser gesagt in Königreich Italien, einschließlich Mittel-Norditalien –, Im Laufe der Jahrhunderte wurde die Wahl der Bischöfe mit den Landesherren abgestimmt, nach den Gepflogenheiten europäischer Staaten: oder durch Baggervorführungen, Der erste davon war im Allgemeinen der Auserwählte, oder mit einer einzigen Ernennung durch den Fürsten, der das Patronatsrecht innehat, wie es auch für das Königreich Sizilien geschah (vgl.. Bullarium Romanum, T. v, Roma 1739).
Die Beteiligung der staatlichen Behörde stellte oft ein wesentliches Gleichgewicht zwischen Staat und Kirche fest, in dem die Anerkennung der jeweiligen Wirkungsbereiche es dem Apostolischen Stuhl ermöglichte, seinen Einfluss auf bischöfliche Ernennungen aufrechtzuerhalten, allerdings im Rahmen der Konkordate und landesherrlichen Privilegien.
Mitten in der jurisdiktionalistischen Ära des 18. Jahrhunderts, Bischöfliche Ansprüche fanden im Episkopat der Halbinsel keinen Platz, noch die gallikanischen oder germanischen, obwohl einige italienische Fürsten versuchten, dem nachzukommen, wenn nicht bevormunden, solche Theorien (vgl.. P. Studienprogramm, Jurisdiktionalismus in der Geschichte des italienischen politischen Denkens, Bologna 1968). In der Toskana, Die staatliche Einmischung in religiöse Angelegenheiten fand unter Großherzog Peter Leopold ihre volle Umsetzung (1765-1790). Beseelt von aufrichtigem religiösem Eifer, Der Großherzog glaubte, dass er ein Werk wahrer Hingabe und Frömmigkeit verrichtete, als er gegen die Missbräuche der kirchlichen Disziplin vorging, Aberglaube, die Korruption und Ignoranz des Klerus.
Anfangs Der toskanische Episkopat erhob keinen Protest, oder weil er die Sinnlosigkeit des Widerstands erkannte, oder weil er diese Maßnahmen genehmigt hat; vielleicht sogar warum, im toskanischen Episkopat wie im Klerus, Es gab eine Abneigung gegen religiöse Orden und eine Form der Autonomie vom Heiligen Stuhl wurde bereitwillig akzeptiert. Jedoch, in der Generalsynode von Florenz von 1787, alle Bischöfe des Staates – außer Scipione de' Ricci und zwei anderen – lehnten diese Reformen ab, Bekräftigung der Treue zur Gemeinschaft mit dem Papst und Verteidigung der Integrität der kirchlichen Tradition (vgl.. Tagungsband der Synode von Florenz, 1787, Bogen. Der Hof von Florenz).
Die katholische Kirche hat immer gekämpft die Bildung nationaler Kirchen, denn solche Versuche stehen in offenem Widerspruch zur Struktur der kirchlichen Gemeinschaft selbst und zur alten kanonischen Disziplin. Schon der Hund. XXXIV. Tag Kanoniker der Apostel — eine Sammlung aus dem 4. Jahrhundert, rund ums Jahr 380 – ein Grundprinzip der bischöflichen Einheit vorgeschrieben:
Es besteht Einigkeit darüber, dass der Bischof die einzelnen Nationen kennen sollte, weil er als der Erste unter ihnen gilt, den sie als ihr Oberhaupt betrachten und nichts anderes als seine Zustimmung ertragen, als diese allein, welche Gemeinden [auf Griechisch τῇ paroiᾳ] zuständig und die ihm unterstehenden Städte sind zuständig. Aber er sollte auch nichts tun, ohne das Gewissen aller zu berücksichtigen; denn so wird Einstimmigkeit herrschen und Gott wird durch Christus im Heiligen Geist verherrlicht („Die Bischöfe jeder Nation müssen wissen, wer von ihnen der Erste ist, und ihn als ihren Anführer betrachten, und tun Sie nichts Wichtiges ohne seine Zustimmung; Jeder wird sich nur mit dem befassen, was seine eigene Diözese und die davon abhängigen Gebiete betrifft; aber wer der Erste ist, darf auch nichts ohne die Zustimmung aller tun: So wird Harmonie herrschen und Gott wird durch Christus im Heiligen Geist verherrlicht.“)
Diese Regel, von apostolischem Flair und synodaler Matrix, bekräftigt den Grundsatz der Einheit in der Kollegialität, wo Primat nicht Herrschaft bedeutet, aber Abendmahlsgottesdienst. So eine Vorstellung, in der katholischen Tradition übernommen und vertieft, fand seinen vollen Ausdruck in der Lehre vom römischen Primat. Wie Papst Leo XIII. lehrt:
„Die Kirche Christi ist von Natur aus eine, und als einer ist Christus, also muss man sein Körper sein, Sein Glaube ist einer, seine Lehre ist eine, und bei einem war sein Kopf sichtbar, vom Erlöser in der Person Petrus gegründet“ (Bekannt, 9).
Infolge, jeder Versuch, bestimmte Kirchen zu gründen oder national unabhängig vom Apostolischen Stuhl wurde immer als im Widerspruch dazu abgelehnt ein, heilig, Katholische und Apostolische Kirche. Die Unterordnung des Bischofskollegiums unter den Petrusprimat stellt in der Tat das Band der Einheit dar, das die Katholizität der Kirche garantiert und die einzelnen Teilkirchen vor der Gefahr der Isolation oder der Abweichung von der Lehre bewahrt (vgl.. Das Licht der Nationm, 22; Christus der Herr, 4).
Der Titel Primas, einigen Orten zugeschrieben, es war eigentlich nur eine Ehrung, wie das von Patriarch einigen Bischofssitzen des lateinischen Ritus verliehen (vgl.. Kodex des kanonischen Rechts, kann. 438). Was für eine Würde, ausschließlich zeremonieller Natur, es hatte keine wirksame Gerichtsbefugnis, noch eine direkte Autorität über die anderen Diözesen einer bestimmten Kirchenregion. Der Titel sollte das Alter oder die besondere historische Bedeutung eines Bischofssitzes würdigen, nach einer im zweiten Jahrtausend konsolidierten Praxis.
Allerdings ist die Lage anders und vor allem die Vorrechte der beiden Primatensitze Italien und Ungarn, die eine einzigartige juristisch-kirchliche Physiognomie innerhalb der lateinischen Kirche bewahren. Nach jahrhundertealter Tradition, Dem Fürstprimas von Ungarn obliegen sowohl kirchliche als auch zivile Pflichten. Unter diesen, das Privileg, den Souverän zu krönen – ein Privileg, das zuletzt ausgeübt wurde 30 Dezember 1916 zur Krönung König Karls IV. von Habsburg durch den Hl. E. Mons. János Cernoch, dann Erzbischof von Esztergom – und ihn im Falle einer vorübergehenden Verhinderung zu vertreten (vgl.. Zeitschrift des Heiligen Stuhls, vol. XLIX, 1917).
Ungarischer Vorrang es wird dem Erzbischöflichen Sitz Esztergom zugeschrieben (heute Esztergom-Budapest), dessen alte Vorrangwürde bis ins 11. Jahrhundert zurückreicht, als König Stephan I. vom Papst die Gründung der ungarischen Nationalkirche unter dem direkten Schutz des Apostolischen Stuhls erhielt. L'Archivescovo di Esztergom, als Primas von Ungarn, genießt gegenüber allen im Staat anwesenden Katholiken eine Sonderstellung und Macht quasi-staatlich über Bischöfe und Metropoliten, einschließlich der Metropole Hajdúdorog für die ungarischen Gläubigen des byzantinischen Ritus. In seiner Nähe befindet sich ein Hauptgericht, immer von ihm geleitet, die Fälle in dritter Instanz beurteilt: ein Privileg, das auf einem uralten Brauch beruht, und nicht auf einer ausdrücklichen Rechtsnorm (vgl.. Kodex des kanonischen Rechts, kann. 435; Päpstliches JahrbuchÖ, Sez. „Hauptquartier“, ed. 2024). Er ist ungarischer Staatsbürger, wohnhaft im Staat, und bekleidet oft auch das Amt des Präsidenten der Ungarischen Bischofskonferenz, Ausübung einer Vermittlerfunktion zwischen dem Apostolischen Stuhl und der Ortskirche.
Italienischer Vorrang, dem Römischen Stuhl zugeschrieben, Es hat eine ganz besondere Konfiguration: sein Besitzer, der Bischof von Rom, er kann – und war es in den letzten Pontifikaten auch – ein nicht-italienischer Staatsbürger sein. Er ist Herrscher eines fremden Staates, der Staat Vatikanstadt, nicht Teil der Europäischen Union, und gehört nicht der italienischen Bischofskonferenz an, unter Beibehaltung der direkten Autorität darüber. Aufgrund seines Titels Primas von Italien, Tatsächlich ernennt der Papst den Präsidenten und Generalsekretär der Italienischen Bischofskonferenz, wie es die Kunst verlangt. 4 §2 der CEI-Satzung, das ausdrücklich an „die besondere Bindung erinnert, die die Kirche in Italien mit dem Papst verbindet.“, Bischof von Rom und Primas von Italien“ (vgl.. Satzung der Italienischen Bischofskonferenz, genehmigt von Paul VI 2 Juli 1965, aktualisiert in 2014).
Diese einzigartige rechtliche Konfiguration zeigt, wie italienischer Vorrang, obwohl es keine autonome Verwaltungsstruktur gibt, behält eine echte ekklesiologische Funktion, als sichtbarer Ausdruck der organischen Verbindung zwischen der Weltkirche und den Kirchen Italiens. Darin manifestiert sich die Kontinuität des Petrusprimats in seiner doppelten Dimension: Universelle, als Dienst an der Gemeinschaft der ganzen Kirche, und lokal, als pastorale Vaterschaft auf italienischem Territorium ausgeübt (Das Licht, 22–23).
Damit ist eine Öffnung skizziert das Ende der Kirche zu internationalen und globalen Problemen, etwas, das auch in einigen Abschnitten des Katechismus der Katholischen Kirche zu finden ist, den Menschenrechten gewidmet, zur internationalen Solidarität, zum Recht auf Religionsfreiheit verschiedener Völker, zum Schutz von Auswanderern und Flüchtlingen, zur Verurteilung totalitärer Regime und zur Förderung des Friedens. Am relevantesten ist die Einladung, Anstiftung, der Kirche a um das Gute zu vervollständigen es ist nicht nur an der verankert ewige Erlösung, zur Erreichung des jenseitigen Ziels, sondern auch zum Kontingent, auf die immanenten Bedürfnisse des Menschen, der materielle Hilfe benötigt.
Basierend auf dem beanspruchten Vorrang und gemäß Art. 26 der Lateranvertrag, Die pastorale Tätigkeit des Papstes selbst findet in mehreren Regionen Italiens statt, durch Besuche in vielen Städten und Heiligtümern, durchgeführt werden, ohne dass diese als Auslandsreisen erscheinen. Die weit verbreitete Praxis, den Papst von Rom als ersten Bischof Italiens zu betrachten, führt dazu, dass italienische Ereignisse in seinen Reden oder Reden häufig präsent sind.. Er besucht häufig Gebiete der Halbinsel, in denen sich schmerzhafte Ereignisse ereignet haben, und die Anwesenheit des Papstes wird von der Bevölkerung als pflichtbewusst angesehen, als Zeichen des Trostes und der Hilfe erbeten. Es kommt auch zurück, im weitesten Sinne des Primats, Empfang von Delegationen italienischer Staatsorgane. In dieser Perspektive, Die Figur des römischen Pontifex als Primas von Italien erhält die Bedeutung eines Zeichens der Gemeinschaft zwischen der Kirche und der Nation, im Sinne der universalen Mission, die er als Nachfolger Petri ausübt. Der nationalen Dimension seines pastoralen Anliegens steht nichts entgegen, sondern es integriert, mit der katholischen Mission des Apostolischen Stuhls, denn der Papst ist auch Bischof von Rom, Vater der Kirchen Italiens und Hirte der Weltkirche (Predigen Sie das Evangelium, Kunst. 2).
Die dreifache Dimension seines Dienstes — Diözesan, national und universal – macht das sichtbar die Einheit der Kirche das bekennt der Glaube und die Geschichte bezeugt es. Daher der Titel Primas von Italien, tauchte in der Stimme Leos XIV. wieder auf, es erscheint nicht als Überbleibsel vergangener Ehrungen, sondern als lebendige Erinnerung an die spirituelle Verantwortung des Papsttums gegenüber dem italienischen Volk, in Kontinuität seiner apostolischen Sendung gegenüber allen Menschen.
Velletri von Rom, 16 Oktober 2025
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